Seit dem 1.4.2010 ist für alle am Prozess der Entsorgung gefährlicher Abfälle Beteiligten die elektronische Nachweisführung Pflicht – dies gilt für Abfallerzeuger, -entsorger, -beförderer und die zuständigen Behörden. Ab dem 1.2.2011 ist zwingend die Nutzung der elektronischen Signatur anstelle der schriftlichen Unterschrift vorgeschrieben. Weitere Informationen hierzu finden sie im Merkblatt der SBB „Das elektronische Nachweis-/Andienverfahren - alles rund um Signaturen, Verfahrensbevollmächtigungen und Beauftragungen“
Erster Schritt zur Teilnahme ist die Anschaffung einer digitalen Signaturkarte. Diese erhalten Sie zum Beispiel hier: Telesec / D-Trust / DGN / Weitere...
Hier erhalten Sie (in Berlin – Brandenburg) gegen eine Gebühr eine behördliche Nummer, die Sie für den zweiten Schritt, die Registrierung Ihres Betriebes bei der ZKS-Abfall benötigen. Transporteure, Bevollmächtigte oder Entsorger benötigen ebenfalls eine behördliche Nummer.
Sie haben die Wahl einen Provider (z.B. Zedal) für die Nutzung des eANV zu wählen, oder das Länder-eAnv der ZKS Abfall zu nutzen. In jedem Fall müssen Sie sich mit der digitalen Signaturkarte, und der Erzeugernummer bei der ZKS Abfall registrieren. Hier hinterliegen Ihre Basisdaten für die elektronische Nachweisführung.
Links die für Sie wichtig sind:
Zentrale Koordinierungsstelle der Länder
Sonderabfallgesellschaft Brandenburg Berlin
Senatsverwaltung Bereich Umwelt